Kinder bis Klasse 6 mit mehr als 2 km Fußweg (Haustür-Schultür) und Jugendliche bis Klasse 10 mit mehr als 3 km Fußweg haben Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung. Der Landkreis Schaumburg finanziert diese Fahrkarten, die von der Schule beantragt und ausgehändigt werden. Alle Förderschülerinnen und Förderschüler werden ab 2 km Fußweg bis einschließlich Klasse 12 befördert.
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